Strahlenschutz
Radionuklide, die in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie eingesetzt werden, geben ionisierende Strahlung ab. Diese kann sowohl deterministische als auch stochastische Wirkungen auslösen.
Ziel des Strahlenschutzes bei Anwendung von Radionukliden im medizinischen Kontext, ist es, deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig zu verhindern und das Risiko für stochastische Wirkungen auf ein vernünftigerweise erreichbares Maß zu reduzieren. In der nuklearmedizinischen Diagnostik arbeiten wir daher u.a. mit gesetzlich definierten diagnostischen Referenzwerten (DRW), die für jede Untersuchung so festgelegt sind, dass deterministische Wirkungen ausgeschlossen werden können.
Um das Risiko für stochastische Schäden durch ionisierende Strahlung so gering wie möglich zu halten, wird im Strahlenschutz mit drei allgemeinen Grundsätzen für den Umgang mit ionisierender Strahlung gearbeitet:
- Rechtfertigung (rechtfertigende Indikation),
- Dosisbegrenzung und
- Optimierung.
Dem Strahlenschutz, der Beachtung dieser Grundsätze und der stetigen Verbesserung fühlen wir uns in unserer täglichen Arbeit verpflichtet.
Klinischer Strahlenschutz
Der Klinische Strahlenschutz ist in allen Bereichen der Nuklearmedizin, in denen mit radioaktiv markierten Medikamenten umgegangen wird, ein wichtiges Element, um Patienten, Mitarbeiter der Klinik und die Umgebung vor erhöhter Strahlenbelastung zu schützen.
Die Aufgaben sind vielfältig, und beinhalten unter anderem:
- der patientenindividuellen Dosimetrie bei nuklearmedizinischen Therapien
- Sicherstellung der Funktion und die Gewährleistung der regelmäßigen Qualitätskontrollen von PET/CT-, SPECT/CT- und Gammakamera-Systemen
- der Qualitätskontrolle der Messgeräte für den Strahlenschutz
- regelmäßige Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Analysen zum baulichen Strahlenschutz
- Kontrollen des Einsatzes der radioaktiven Substanzen
- Kommunikation mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
Strahlenschutz der Patienten
Um die Strahlenexposition der Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, wird vor jeder nuklearmedizinischen Untersuchung und Therapie eine rechtfertigende Indikation gestellt, um zu gewährleisten, dass der Nutzen für die Gesundheit des Patienten das Strahlenrisiko überwiegt. Patientinnen und Patienten können selbst einen Beitrag zum Strahlenschutz leisten, indem sie uns eventuell vorliegende Voraufnahmen zur Verfügung stellen und so dazu beitragen, unnötige Untersuchungen zu vermeiden.