Strahlenschutz

Radioaktive Stoffe in der Nuklearmedizin

Radioaktive Stoffe, die in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie eingesetzt werden, geben ionisierende Strahlung ab. Diese kann sowohl deterministische (direkte dosisabhängige zelltötende) als auch stochastische (dosisunabhängige nicht-zelltötende aber schädigende/mutierende) Wirkungen auslösen.

Ziel des Strahlenschutzes bei Anwendung von Radionukliden im medizinischen Kontext, ist es, deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig zu verhindern und das Risiko für stochastische Wirkungen auf ein vernünftigerweise erreichbares Maß zu reduzieren. In der nuklearmedizinischen Diagnostik arbeiten wir daher u.a. mit gesetzlich definierten diagnostischen Referenzwerten (DRW), die für jede Untersuchung so festgelegt sind, dass deterministische Wirkungen ausgeschlossen werden können.

Um das Risiko für stochastische Schäden durch ionisierende Strahlung so gering wie möglich zu halten, wird im Strahlenschutz mit drei allgemeinen Grundsätzen für den Umgang mit ionisierender Strahlung gearbeitet:

  • Rechtfertigung (rechtfertigende Indikation),
  • Dosisbegrenzung und
  • Optimierung.

Dem Strahlenschutz, der Beachtung dieser Grundsätze und der stetigen Verbesserung fühlen wir uns in unserer täglichen Arbeit verpflichtet. 

 

Strahlenschutz der Patienten

Um die Strahlenexposition der Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, wird vor jeder nuklearmedizinischen Untersuchung und Therapie eine rechtfertigende Indikation gestellt, um zu gewährleisten, dass der Nutzen für die Gesundheit des Patienten das Strahlenrisiko überwiegt. Patientinnen und Patienten können selbst einen Beitrag zum Strahlenschutz leisten, indem sie uns eventuell vorliegende Voraufnahmen zur Verfügung stellen und so dazu beitragen, unnötige Untersuchungen zu vermeiden.